Auch wenn die eigentlichen Restaurierungsmaßnahmen sich von Objekt zu Objekt oft stark unterscheiden, haben alle Projekte drei Dinge gemeinsam: Zuerst wird ein Schadensgutachten ggf. mit Resaturierungskonzept und verbindlichem Angebot angefertigt, dann erfolgen die eigentlichen Restaurierungsmaßnahmen und zum Schluss wird eine Dokumentation angefertigt, die die Denkmalämter und Auftraggeber erhalten.